Hinweisgebergesetz
Willkommen bei unserem Hinweisgeberkanal
Bitte melden Sie vermeintliches oder tatsächliches Fehlverhalten über diesen Hinweisgeberkanal. Wenn Sie eine Hinweisgebermeldung einreichen, bleiben Sie immer anonym. Wir garantieren Ihnen uneingeschränkte Anonymität und Diskretion über den gesamten Fallbearbeitungsprozess hinweg.
Ihr Bericht
Ihre Meldung sollte die folgenden Informationen enthalten • Die Art des Fehlverhaltens, das Sie melden möchten. • Wo dieses stattgefunden hat. • Wann es geschehen ist. Nennen Sie Uhrzeit und Datum und geben Sie an, ob es sich um wiederholtes Verhalten handelt. • Alle Arten von Dokumenten, wenn Sie darauf Zugriff haben. Wenn Sie keinen Zugriff darauf haben, jedoch wissen, dass Dokumente vorhanden sind, geben Sie an, um welche Art von Dokumentation es sich handelt und wo diese zu finden ist. • Angaben zu anderen Maßnahmen, die Sie im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten ergriffen haben. Hinweis! Es ist wichtig, dass Sie den Inhalt unter dem Link „Datenschutz“ gelesen und verstanden haben, bevor Sie Ihre Meldung einreichen. Personenbezogene Daten, die offensichtlich keine Rolle für Ihre Meldung spielen, sollten nicht eingereicht werden. Wenn Sie derartige Angaben einreichen, können wir diese löschen, ohne Sie darüber zu informieren.
So wird Ihre Meldung bearbeitet
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nimmt das Unternehmen eine erste Bewertung Ihrer Meldung vor, um zu bestimmen, ob sie die Kriterien zur Bearbeitung über den Hinweisgeberkanal erfüllt. Jeder Meldung wird eine eindeutige Fallnummer zugewiesen und Sie erhalten einen Verifizierungscode, der den Eingang Ihrer Meldung bestätigt. Sie erhalten die Bestätigung innerhalb von sieben Tagen ab Empfangsbestätigung Ihrer Meldung. Sie können den Verifizierungscode verwenden, um zusätzliche Informationen nachzureichen oder eine Rückmeldung zum Fall zu erhalten. Das Unternehmen gibt Ihnen innerhalb von 90 Tagen eine Rückmeldung darüber, wie der Fall bearbeitet wurde. Sie finden diese Rückmeldung auch durch Anmelden mit Ihrem Verifizierungscode.
Externe Meldungen
Fehlverhalten kann auch extern einer zuständigen Behörde gemeldet werden, die Rückmeldung erhalten und geben sowie Hinweisgeberfälle nachverfolgen kann. In einigen Fällen kann die Meldung außerdem an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der EU erfolgen. Kontaktinformationen für jedes Land sind unter dem Link „Externe Meldungen“ zu finden.
Anonymität
Wenn Sie eine Meldung einreichen, bleiben Sie vollkommen anonym, es sei denn, Sie geben personenbezogene Daten freiwillig an. Es besteht keine Pflicht, personenbezogene Daten anzugeben.
Kontaktformular
Bitte beantworten Sie so viele Fragen wie möglich und geben Sie detaillierte Informationen an. Falls Sie die Informationen nicht haben, lassen Sie das Antwortfeld leer.
Um Ihre Anonymität zu wahren, können Sie natürlich eine Pseudo-E-Mail verwenden.